Die Entsorgung von Elektroaltgeräten ist rechtlich streng reguliert. Dennoch passieren in der Praxis immer wieder Compliance-Fehler – oft aus Unkenntnis oder Zeitdruck. Für Unternehmen in Sachsen-Anhalt können diese teuer werden.
1. Entsorgung über den Hausmüll
Auch Kleingeräte wie defekte Telefone, Router oder Kabel gehören nicht in den Restmüll. Das ElektroG verbietet die Beseitigung von Elektroaltgeräten über den Hausmüll ausdrücklich. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
2. Keine Dokumentation der Entsorgungskette
Gewerbekunden müssen lückenlos nachweisen können, wohin ihre Altgeräte gelangt sind. Fehlt der Entsorgungsnachweis, haften Unternehmen im Schadensfall. Die Betriebsprüfung fragt zunehmend nach diesen Nachweisen.
3. Zusammenlegung mit anderen Abfallströmen
Elektroaltgeräte müssen separat erfasst werden. Wer sie mit Metallschrott, Bauschutt oder anderen Abfällen vermischt, macht eine ordnungsgemäße Verwertung unmöglich und verstößt gegen das ElektroG.
4. Unzureichende Datenlöschung
Alte Datenträger ohne zertifizierte Datenvernichtung zu entsorgen, ist ein DSGVO-Verstoß. Die Aufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt ahnden Datenschutzverstöße empfindlich.
5. Zusammenarbeit mit nicht zertifizierten Entsorgern
Nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe dürfen Elektroaltgeräte behandeln. Die Wahl eines nicht zertifizierten Dienstleisters kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
So vermeiden Sie Compliance-Fehler
- Arbeiten Sie ausschließlich mit zertifizierten Partnern zusammen
- Lassen Sie sich jeden Entsorgungsschritt schriftlich bestätigen
- Prüfen Sie die Zertifikate Ihres Dienstleisters regelmäßig
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zur korrekten Trennung
FE Consulting ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und begleitet Unternehmen in Magdeburg und Sachsen-Anhalt bei der rechtskonformen Entsorgung ihrer Elektroaltgeräte. Sprechen Sie uns an!